Paukenschlag in Lausanne: Das Bundesgericht hat die degressive Steuerpraxis des Kantons Obwalden für verfassungswidrig erklärt, und damit dem Wahlkampf ein weiteres heisses Thema beschert. Die SVP dürfte sich die Finger lecken, denn die Annullierung des Volksentscheides vom Dezember 2005 gibt ihrem Kampf gegen die Judikative neue Nahrung.

Nicht dass die SVP diese nötig hätte: Die Bedenken der Verfassungshüter gegen die Einbürgerung per Volksentscheid oder das Verbot von Minaretten eignen sich bestens zur Aufwiegelung einfacher Gemüter, denen der Zusammenhang von Rechtsstaat und Demokratie Mühe bereitet. Natürlich ist es einfacher, einen unpopulären Entscheid „auswärtiger Richter“ zu geisseln, als ihn zu verteidigen. Bei der richterlichen Ermittlung um die Verfassungsmässigkeit eines Volksentscheids handelt es sich aber nicht um eine Meinungslotterie, sondern um eine sachliche Konsistenzbewertung. Wer diese intellektuell nachvollziehen kann, und trotzdem auf Stimmenfang geht, in dem er deren Legitimität in Zweifel zieht, der veräppelt das Volk.

Nun kommt also ein weiteres Urteil hinzu, das einen Volksentscheid für ungültig erklärt. Die Minderbesteuerung von Einkommen ab 300000 Franken verstösst sowohl gegen die Rechtsgleichheit als auch gegen das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die Obwaldner Stimmberechtigten mit 86 % dafür votiert haben. Für die SVP hingegen ist das eine Steilvorlage sondergleichen, hat sie doch potentiell 86 % entmündigte Bürger, die sie jetzt umgarnen kann mit ihrer Rhetorik von den linken Richtern, die unbescholtenen Eidgenossen die Demokratie entziehen wollen.

Bleibt zu hoffen, dass die Obwaldner Bevölkerung das Spiel durchschaut und im Staatskundeunterricht nicht geschlafen hat, als Demokratie in ihrer nicht-vulgären Auslegung das Thema war.