Das Bundesgericht und der Obwaldner Wahlkampf
Paukenschlag in Lausanne: Das Bundesgericht hat die degressive Steuerpraxis des Kantons Obwalden für verfassungswidrig erklärt, und damit dem Wahlkampf ein weiteres heisses Thema beschert. Die SVP dürfte sich die Finger lecken, denn die Annullierung des Volksentscheides vom Dezember 2005 gibt ihrem Kampf gegen die Judikative neue Nahrung.
Nicht dass die SVP diese nötig hätte: Die Bedenken der Verfassungshüter gegen die Einbürgerung per Volksentscheid oder das Verbot von Minaretten eignen sich bestens zur Aufwiegelung einfacher Gemüter, denen der Zusammenhang von Rechtsstaat und Demokratie Mühe bereitet. Natürlich ist es einfacher, einen unpopulären Entscheid „auswärtiger Richter“ zu geisseln, als ihn zu verteidigen. Bei der richterlichen Ermittlung um die Verfassungsmässigkeit eines Volksentscheids handelt es sich aber nicht um eine Meinungslotterie, sondern um eine sachliche Konsistenzbewertung. Wer diese intellektuell nachvollziehen kann, und trotzdem auf Stimmenfang geht, in dem er deren Legitimität in Zweifel zieht, der veräppelt das Volk.
Nun kommt also ein weiteres Urteil hinzu, das einen Volksentscheid für ungültig erklärt. Die Minderbesteuerung von Einkommen ab 300000 Franken verstösst sowohl gegen die Rechtsgleichheit als auch gegen das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die Obwaldner Stimmberechtigten mit 86 % dafür votiert haben. Für die SVP hingegen ist das eine Steilvorlage sondergleichen, hat sie doch potentiell 86 % entmündigte Bürger, die sie jetzt umgarnen kann mit ihrer Rhetorik von den linken Richtern, die unbescholtenen Eidgenossen die Demokratie entziehen wollen.
Bleibt zu hoffen, dass die Obwaldner Bevölkerung das Spiel durchschaut und im Staatskundeunterricht nicht geschlafen hat, als Demokratie in ihrer nicht-vulgären Auslegung das Thema war.




Kommentare
Balthasar Blättli von den Grünen hält die Durchschnittsbürger offenbar für doof. Zumindest hat man diesen Eindruck, wenn man seinen Auftritt in der Arena-Sendung vom 1.6.2007 auf SF1 gesehen hat.
Da will er dem Bürger weismachen, dass die Entlastung oberer Einkommen nur den Reichen zugute komme da ja die meisten Bürger wie er gar nie soviel verdienen würden, dass sie in den Genuss solcher Entlastungen kommen würden. Selten eine so oberdämliche Aussage wie die von Blättli gehört. Linke wie Blättli haben offenbar Mühe damit zu begreifen wer ihren Sozialstaat finanziert. Sie sollten sich einfach merken, dass man die Hand, die einem füttert nicht beisst.
Man muss doch einfach mal den ganzen Geldtopf anschauen. Die Reichen zahlen mehr in den Topf als die Armen und zwar selbst dann, wenn sie proportional entlastet werden! Leuchtet hoffendlich jedem noch ein.Obwalden hatte nun das Problem, dass es im Vergleich zu benachbarten Kantonen steuerlich so unattraktiv war, dass reiche Bürger in andere attraktivere Kantone abgewandert sind und nur noch die normalen Steuerzahler und die Armen zurückgeblieben sind. Dies führte dazu, dass weniger Geld im Geldtopf war.
Nun hat sich Obwalden dem Steuerwettbewerb gestellt und sein Steuergesetz so angepasst, dass die Reichen nicht gehen und zusätzliche Reiche und vor allem auch Firmen kommen. Man wollte damit erreichen, dass der Topf wieder voller wird, damit man die normalen Steuerzahler und die Armen entlasten kann indem man z.B. das steuerbare Mindesteinkommen anhebt. Das ist das Ziel des Steuerwettbewerbs.
Vom Steuerwettbewerb profitieren also nicht nur die Reichen sondern alle und die Ärmsten am Meisten. Irgendwie muss nämlich die soziale Unterstützung finanziert werden.
Wichtig ist natürlich nicht nur, dass man Reiche anlockt, man muss auch Unternehmen anlocken, die Arbeitsplätze schaffen. Dies erreicht man mit einer Unternehmenssteuerreform, die zum Ziel hat Unternehmen zu entlasten. Ebenfalls sollte die Doppelbesteuerung von Aktionären endlich abgeschafft werden. Es kann doch nicht sein, dass eine AG ihren Gewinn versteuert und ein Aktionär seine Dividende anschliessend auch noch versteuern muss!!!! Wichtig für den Finanzplatz Schweiz wäre zudem endlich einmal die Abschaffung der unsäglichen Stempelsteuer!!! Die Politik sollte dem Finanzplatz Schweiz mehr sorge tragen und alles dafür tun, dass die Schweiz im Fondsgeschäft den Anschluss nicht verliert.
Es funktioniert aber nur, solange sich niemand in Steueroasen zurückzieht.
Natürlich bezahlen die Reichen auch dort genug - das ist aber kein Argument. Denn genug ist immer relativ. Man kann durchaus gegen das System der Steuerprogression argumentieren - auch mit der Gerechtigkeitsfrage. Man sollte aber nicht so tun, als unterstütze mans, wenn man es de facto untergräbt. Doch genau das geschieht derzeit.