Gregor A. Rutz und die Souveränität

Gregor A. Rutz, der clevere Wadenbeisser der SVP, erläuterte am Dienstag in der NZZ sein Verständnis der direkten Demokratie. Die Essenz davon könnte man in etwa so zusammenfassen: Der Souverän ist in jeder Hinsicht immer souverän. Schon der Gedanke an eine prüfende Instanz – wie ein Verfassungsgericht - ist geradezu ein Affront und schwächt die Demokratie. Denn das Volk hat die Verfassung ja geschaffen; es soll deshalb auch ihr Hüter bleiben.

Nun ist Herr Rutz ja Jurist, und bestimmt kannte auch er vor seinem Studium das US-Rechtswesen besser als unser eigenes, das nicht durch sexy Plädoyers in ungezählten Filmen die Überzeugungsrhetorik zelebriert. Bestimmt war auch er fasziniert von der argumentativen Kraft eloquenter Anwälte, die die Jury wider Erwarten auf ihre Seite zogen. Und natürlich wird auch Herr Rutz bemerkt haben, dass die Geschworenen immer nur bedingt zu dem fähig sind, was man gemeinhin als Objektivität bezeichnet. Das Urteil der Juroren bei Grisham und Co. ist immer auch das Zeugnis für die manipulative Leistung des Fürsprechers.

Ähnlich wie diesen unbedarften Jurymitgliedern ergeht es vielen Stimmbürgern in der direkten Demokratie. Sie kriegen eine komplizierte Vorlage über einen 23-Millionen-Kredit zur Finanzierung eines Fernwärmeprojekts vorgelegt und sollen entscheiden. Dabei haben sie weder einen Schimmer von der Relevanz des Betrages, noch eine Ahnung vom eigentlichen Benefit der Anlage. Damit diese erschütternde Inkompetenz etwas von ihrer Brisanz verliert, erklären uns dann die Politiker, was Sache ist.

Im Gegensatz zu den Juroren ist das Schweizer Stimmvolk für Gregor A. Rutz über jeden Zweifel erhaben. Widerspricht ein Volksentscheid der existierenden Verfassung, muss sie halt geändert werden: „Die Einhaltung der Verfassung unterliegt der ständigen Kontrolle des Volkes.“ Das ist nur dann unproblematisch, wenn das Volk gleichsam immun ist gegen manipulatives Politmarketing. Derweil erklärt Ueli Maurer im TA-Interview, dass die Ängste der Menschen vor Ausländern auch nützlich sind für seine Partei. Ein Schelm, wer Böses denkt?

Der Krippenclou der FDP


Die FDP ist immer wieder für eine Überraschung gut: Kaum hat sie ihre anti-etatistischen Schaumschlägereien gegen das Bundesgericht ausgetobt, lanciert sie subventionierende Vorstösse gleich im Doppelpack: Krippenausgaben sollen zu 80 Prozent vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Und das sowohl auf Bundes- wie auf Staatsebene. Ein grosser Wurf, kein Zweifel.

Die FDP macht mit dieser Idee nämlich gleich mehrere Punkte gut im Kampf um Profilierung. Einerseits macht sie ihrem Credo als liberale Partei alle Ehre: Die veränderten Lebens- und Familienumstände verlangen nach neuen Antworten der Politik, die gut beraten ist, der stossenden Realität des Nullsummenspiels Abhilfe zu schaffen, die vielen Mittelständlern widerfährt, wenn Ihnen der dank Krippen mögliche Verdienst gleich wieder dahinschmilzt. Wegen der Krippen.

Andererseits kommt sie damit ihrem Ziel einen Schritt näher, der Bundessteuer den Garaus zu machen: Lässt man sein Kind an durchschnittlich drei Tagen die Woche zu 100 Franken ausserfamiliär betreuen, macht das einen Discount von gut 15000 Franken. Bei der aktuellen Progression käme das Gros der Familien in den Genuss massiv günstigerer Tarife – mit entsprechenden Folgen für die Bundesfinanzen. Doch die FDP kann sich loben, die wohl sozialste Steuersenkung vorzuschlagen, seit es die SP gibt.

Gleichzeitig kann sie so den Anschein waren, privatwirtschaftlichen Lösungen den Vorzug zu geben. Anstatt direkter Unterstützung von Betreuungsinstitutionen soll der Staat den Bürgern die Mittel geben, dies selbst zu tun. Das passt perfekt zur Rede über mehr Eigenverantwortung. Fast.
 
Wie dieser weitere Subventionsast im Dickicht steuerlicher Abzugsregelungen mit ihren Plänen von der Easy Swiss Tax zu vereinbaren ist, bleibt allerdings ihr Geheimnis. Doch davon mehr, nach dem Wahlkampf.

"Anti-Globalisierungsgegner"

Reichlich Häme giesst heute Rita Flubacher über die „armen Globalisierungsgegner“. Die Nachrichtenchefin des Tages-Anzeigers wirft ihnen selektive und konfuse Wahrnehmung vor. Selektiv, weil sie nur die negativen Folgen sähen; anstatt der erschlagend positiven in Indien oder China. Und konfus, weil sie ständig die falschen Schuldigen anprangerten; die Multis würden für die Sünden der Despoten verantwortlich gemacht. Daneben bekommt noch der steueroptimierende Bono sein Fett ab. Die volle Breitseite also der Anti-Globalisierungsgegner.

Natürlich ist alles viel komplexer, und Frau Flubacher wird bestimmt erhellende Widersprüche ernten. Spannender an ihrem wohl kalkulierten Rundumschlag ist jedoch sein Subtext. Hier spricht jemand, der die ganzen Antiglos mächtig aufm Kieker hat. All die Che-Fetischisten mit ihren Handys und Sneakers aus Fernost. Die Idealisten, die geistig umnachtet Leuten wie Hugo Chavez auf den Leim gehen. Deren Sympathie nur schon deshalb ganz auf Seiten der Länder des Südens liegt, weil sie nicht westlich, nicht ausbeuterisch sind; und sich darum als Projektionsfläche für Solidarisierungssehnsüchte eignen.

Dieser geballte Überdruss lässt Frau Flubacher offenbar vergessen, dass Globalisierungsgegner längst zu Globalisierungskritikern geworden sind, und lieber uneingeschränkten Handel sähen als das, was heute Realität ist, und Schwellenländern den Marktzugang erschwert. Er lässt sie auch übersehen, dass dank zivilgesellschaftlichem Druck mancher Investor rücksichtsvoller geschäftet, als er dies sonst täte. Reputational Risk ist heute ein Thema jedes globalen Unternehmens. Er wäre es nicht, gäbe es keine Aktivisten, die ihnen auf die Finger schauen.

Ihre Polemik lässt jedoch kein gutes Haar an einer äusserst heterogenen  Bewegung, deren einziger gemeinsamer Nenner vielleicht der ist, dass unbefriedigende Zustände benannt werden. Frau Flubacher hätte lieber, sie würden die Klappe halten. Einfach deshalb, weil sie uns ständig daran erinnern, dass unser westlicher Lifestyle doch nicht so nachhaltig ist, wie wir ihn gerne hätten.

 

Das Bundesgericht und der Obwaldner Wahlkampf

Paukenschlag in Lausanne: Das Bundesgericht hat die degressive Steuerpraxis des Kantons Obwalden für verfassungswidrig erklärt, und damit dem Wahlkampf ein weiteres heisses Thema beschert. Die SVP dürfte sich die Finger lecken, denn die Annullierung des Volksentscheides vom Dezember 2005 gibt ihrem Kampf gegen die Judikative neue Nahrung.

Nicht dass die SVP diese nötig hätte: Die Bedenken der Verfassungshüter gegen die Einbürgerung per Volksentscheid oder das Verbot von Minaretten eignen sich bestens zur Aufwiegelung einfacher Gemüter, denen der Zusammenhang von Rechtsstaat und Demokratie Mühe bereitet. Natürlich ist es einfacher, einen unpopulären Entscheid „auswärtiger Richter“ zu geisseln, als ihn zu verteidigen. Bei der richterlichen Ermittlung um die Verfassungsmässigkeit eines Volksentscheids handelt es sich aber nicht um eine Meinungslotterie, sondern um eine sachliche Konsistenzbewertung. Wer diese intellektuell nachvollziehen kann, und trotzdem auf Stimmenfang geht, in dem er deren Legitimität in Zweifel zieht, der veräppelt das Volk.

Nun kommt also ein weiteres Urteil hinzu, das einen Volksentscheid für ungültig erklärt. Die Minderbesteuerung von Einkommen ab 300000 Franken verstösst sowohl gegen die Rechtsgleichheit als auch gegen das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die Obwaldner Stimmberechtigten mit 86 % dafür votiert haben. Für die SVP hingegen ist das eine Steilvorlage sondergleichen, hat sie doch potentiell 86 % entmündigte Bürger, die sie jetzt umgarnen kann mit ihrer Rhetorik von den linken Richtern, die unbescholtenen Eidgenossen die Demokratie entziehen wollen.

Bleibt zu hoffen, dass die Obwaldner Bevölkerung das Spiel durchschaut und im Staatskundeunterricht nicht geschlafen hat, als Demokratie in ihrer nicht-vulgären Auslegung das Thema war.